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Widerrufsbelehrung vor Bestellung

EU-Anforderung

Rechtliche Grundlage: Gemäß EU-Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU), Art. 6 muss der Händler den Verbraucher vor Vertragsschluss über das Widerrufsrecht informieren.

Die Widerrufsbelehrung muss in klarer und verständlicher Weise erfolgen und dem Verbraucher rechtzeitig vor dem Vertragsschluss zur Verfügung stehen.

Checkliste für Händler

  • Widerrufsbelehrung ist auf der Website sichtbar (z. B. unter „AGB“, „Widerrufsrecht“ oder „Kontakt“)
  • Die Belehrung ist vor dem Klick auf „Kaufen“ / „Bestellen“ erreichbar (z. B. Link im Checkout)
  • Inhalt: 14-Tage-Frist, Beginn der Frist (z. B. bei physischen Waren: Tag nach Erhalt), Hinweis auf Ausschlüsse (Hygiene, Personalisiertes etc.)
  • Muster-Widerrufsformular (Art. 14) – die App stellt ein elektronisches Formular bereit; die Belehrung sollte darauf hinweisen

Technische Umsetzung

Die EU Withdrawal Form App bietet:

  • Ein elektronisches Widerrufsformular (Theme Block)
  • Automatische Berechnung der Widerrufsfrist
  • Berücksichtigung von Ausschlüssen (Produkte, B2B)

Die Widerrufsbelehrung selbst (Text, Platzierung, rechtliche Vollständigkeit) obliegt dem Händler und muss im Shop/Theme eingebunden werden.

Hinweis

Die App ersetzt keine Rechtsberatung. Die finale Einordnung und Formulierung der Widerrufsbelehrung sollte mit einem Rechtsberater erfolgen.